RV-Befreiung widerrufen: Neuregelung ab 1. Juli 2026
RV-Befreiung widerrufen: Neuregelung ab 01.07.2026
Geringfügig Beschäftigte, die auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden, können diese Entscheidung ab dem 1. Juli 2026 einmalig mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen. Dadurch werden Minijobbende wieder rentenversicherungspflichtig und es fallen wieder die vollen Beiträge zur Rentenversicherung wie folgt an.
Der Arbeitgeberanteil beträgt dabei weiterhin 15 Prozent
Der Arbeitnehmeranteil beträgt dann 3,6 Prozent
Bei Beschäftigungen in privaten Haushalten gilt: Arbeitgeberanteil 5 Prozent und Arbeitnehmeranteil: 13,6 Prozent
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